Jüngst wurde die populäre Website kino.to von der deutschen Staatsanwaltschaft geschlossen. Die Vereinigten Staaten wollen nachziehen und versuchen derzeit ein Gesetz durchzudrücken, in dem Streams illegalen Downloads gleichgestellt werden sollen. Ich habe mich ein wenig für euch mit Internetrecht beschäftigt und will euch aufklären, mit welchen Methoden ihr noch auf der rechtlich sicheren Seite seid.
Ich habe fünf gebräuchliche Wege zusammen getragen, die hauptsächlich genutzt werden, um Filme sowie TV-Serien auf dem heimischen Monitor laufen zu lassen. Nicht alle sollten bedenkenlos genutzt werden, denn es kann schnell passieren, dass mit der Post eine Abmahnung oder eine Schadensersatzforderung ins Haus flattert. Schlimmstenfalls muss mit einer Freiheitsstrafe gerechnet werden.
Streaming-Portale
Das nun geschlossene kino.to, und ähnliche Portale, verlinken zu Film-Kopien und TV-Mitschnitten, die auf den Seiten von Videohostern liegen. Der Hoster liefert diese Inhalte als Stream aus, die temporär im eigenen Arbeitsspeicher landen. Dadurch wird auch die eigene IP-Adresse im Log des Portals gespeichert. Eure Aktionen sind somit jederzeit nachvollziehbar, solange das Log existiert!
Hier ist absolute Vorsicht geboten, da die Rechtslage derzeit geprüft wird. Die GVU (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzung) hat dazu jedenfalls eine recht eindeutige Meinung: „Auf dem Endgerät des Nutzers erfolgt stets eine vorübergehende Speicherung. Sie wird durch den Nutzer ausgelöst und liegt in seinem Machtbereich. [...] Das ist rechtlich eine Kopie. Eine Kopie von einer illegalen Vorlage“, denn das Bereitstellen der Streams ist ein klarer Urheberrechtsverstoß und somit illegal.
One-Klick-Hoster
Der bekannteste von allen ist wohl Rapidshare. Die Idee hinter solchen Hostern ist eigentlich nicht von illegaler Natur. Sie sollen helfen, Dokumente, ö. ä. anderen Usern im Internet bereitzustellen, werden aber oftmals zu illegalen Zwecken missbraucht. Nutzer laden in mehreren Dateisegmenten komplette, urhererrechtlich geschützte Filme hoch und stellen Links zu den Dateien in einschlägigen Foren bereit. Auch hier werden Aktivitäten mitgeloggt und IP-Adressen gespeichert!
Die One-Klick-Hoster haften hier nicht für die Nutzer, da sie die Inhalte nicht selber veröffentlichen. Somit bewegen sie sich im rechtlich sicheren Rahmen. Wer aber rechtlich geschützte Dateien zur Verfügung stellt, oder herunter lädt, verstößt eindeutig gegen das Gesetz. Es gibt aber auch Ausnahmen. Etwa die Weitergabe einer Musik-CD, die keinen Kopierschutz besitzt. Diese darf an Familienmitglieder oder den engsten Freundeskreis weiter gereicht werden.
Im zweiten Teil dieses Beitrages werde ich noch auf weitere Methoden, wie P2P und Video-Hoster, wie z. B. YouTube eingehen. Bis dahin bleibt sauber